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Wann ist eine Handlung für einen Erfolg nach h.M. ursächlich?
Definition: Kausal für einen Erfolg ist eine Handlung, wenn sie nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der konkrete Erfolg entfiele. (sog. „Äquivalenz-Theorie“ oder „conditio-sine-qua-non-Formel“)
Abweichende Auffassungen (z.B. die Lehre von der gesetzmäßigen Bedingung) müssen in der Regel – zumindest im Examen – nicht dargestellt werden. Einzig bei Prüfungen für Scheine ist darauf zu achten, ob der Prof. eine abweichende Ansicht vertritt.