· atypische Kausalverläufe (meist auch bei fortwirkender Kausalität),
· bloße Risiko- bzw. Schadensverringerung,
· Schadenseintritte außerhalb des menschlichen Beherrschungsvermögens,
· Eigenverantwortlichkeit des Opfers,
· Dazwischentreten Dritter,
· Erfolge außerhalb des Schutzbereichs der Norm, rechtmäßiges Alternativverhalten / Pflichtwidrigkeitszusammenhang (nur bei Fahrlässigkeit!!)