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Kausalität und Zurechnung Learncard 349064157


Question

Löse den folgenden Fall (ohne Mordmerkmale):
 
T schießt auf O, um ihn zu töten. O wird aber nur leicht verletzt. Aus völliger Unvernunft, weil er keinem Arzt vertraue, verweigert O jegliche medizinische Behandlung. Dadurch verschlechtert sich sein Zustand mit der Zeit zusehends bis hin zu dem medizinisch ohne weiteres vermeidbaren Todeseintritt.

Answer

Lösung:


A. Strafbarkeit des T gem. § 212 I wegen des Schusses auf O


I. Tatbestand


1.  Erfolg (+)              

2.  Handlung (+)

3.  Kausalität: ohne Schuss keine Verletzung des O, ohne Verletzung des O keine Behandlungsverweigerung, ohne diese kein Tod ð (+)
 

4.  Objektive Zurechnung: Hier liegt durch eigenverantwortliche Selbstgefährdung ein Dazwischentreten des Opfers selbst in den Kausalverlauf vor. Dieser bricht dadurch zwar nicht ab, lässt den Tod aber nicht mehr als das „Werk“ des T erscheinen. Also keine (!) Zurechnung.


B. Strafbarkeit des T gem. §§ 212 I, 22, 23 I wegen des Schusses auf O (+)


C. Strafbarkeit des T gem. §§ 223 I, 224 I Nr. 2, 5 wegen des Schusses auf O (+)

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