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Klagearten Learncard 426158281


Question

1. Welche Klagearten werden im Rahmen der VwGO unterschieden?

Wo finden sich die einzelnen Klagearten in der VwGO?


2. Über welche Norm ist die statthafte Klageart herzuleiten?


3. Welche Klagearten benötigen das Vorliegen eines Verwaltungsaktes?

Answer

    • Die Anfechtungsklage: § 42 I 1. Fall VwGO
    • Die Verpflichtungsklage: § 42 I 2. Fall VwGO
    • Die Leistungsklage: gesetzlich nicht normiert, aber anerkannt.
    • Die Feststellungsklage: § 43 I, II VwGO
    • Die Fortsetzungsfeststellungsklage: § 113 I 4 VwGO
    • Die Normenkontrolle: § 47 VwGO


  1. Die statthafte Klageart ist stets über das Klagebegehren (§ 88 VwGO) zu ermitteln.

  2. Ein Verwaltungsakt ist zwingende Voraussetzung bei der Anfechtungsklage und der Verpflichtungsklage.

Auch die Fortsetzungsfeststellungsklage benötigt einen solchen Verwaltungsakt, der sich in diesem Falle jedoch bereits „erledigt“ haben muss.

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