SUPPORT-HOTLINE: +49-611-447-544-22

Klagearten Learncard 426158284


Question

1. Wo findet sich die Klagebefugnis und welchen Sinn und Zweck hat die entsprechende Norm?


2. Was verlangt § 42 II VwGO inhaltlich? Wie wird das erforderliche Recht des Klägers hergeleitet?

Wann ist die Klagebefugnis unproblematisch und wann treten insbesondere Probleme auf?

Answer
  1. Die Klagebefugnis findet sich in § 42 II VwGO.
    Sinn und Zweck der Norm ist der Ausschluss von sog. Popularklagen sowie der gewillkürten Prozessstandschaft.

  2. § 42 II VwGO verlangt inhaltlich die substanziierte Behauptung des Klägers, in einem subjektiv-öffentlichen Recht verletzt zu sein (sog. Möglichkeitstheorie).
  • Die Herleitung subjektiv-öffentlicher Rechte erfolgt anhand der sog. Schutznormtheorie. Danach vermittelt eine Norm ein subjektiv-öffentliches Recht, wenn sie zumindest auch dem Schutz von Individualinteressen dient und der Kläger zum geschützten Personenkreis gehört. Ob das der Fall ist, muss durch Auslegung der jeweiligen Vorschrift geklärt werden. Es sind also die anerkannten Auslegungsmethoden anzuwenden (Wortlaut, historisch, Systematik, Sinn und Zweck).
  • Unproblematisch ist die Klagebefugnis, wenn der Adressat einer belastenden Maßnahme klagt. Er ist stets zumindest in Art. 2 I GG beeinträchtigt (sog. Adressatentheorie).
  • Problematisch sind einerseits insbesondere die Fälle der Drittanfechtung, z.B. im Baurecht. Hier bedarf es einer drittschützenden Norm.
    Andererseits bereiten regelmäßig Anspruchssituationen Schwierigkeiten, wie sie bei der Verpflichtungs- und Leistungsklage auftreten. Hier bedarf es einer Vorschrift, aufgrund derer der Kläger vom Staat ein bestimmtes Verhalten verlangen kann.
This learn card is part of a learn card package and can be ordered in our shop together with the reward-winning Brainyoo app for iOS, Android and Blackberry.