1. Wo findet sich die Klagebefugnis und welchen Sinn und Zweck hat die entsprechende Norm?
2. Was verlangt § 42 II VwGO inhaltlich? Wie wird das erforderliche Recht des Klägers hergeleitet?
Wann ist die Klagebefugnis unproblematisch und wann treten insbesondere Probleme auf?