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Konzeption des Grundgesetzes Learncard 2600432


Question

11.Welches ist der Ausgangspunkt der grundrechtlichen Konzeption des GG?

Answer

Den Ausgangspunkt bildet die Menschenwürdegarantie des Art. 1 I GG. Die Menschenwürde wird für unantastbar erklärt und alle staatliche Gewalt ist verpflichtet, sie zu achten und zu schützen. Die Menschenwürdegarantie ist damit das oberste Konstitutionsprinzip des GG, welches die gesamte Verfassungs- und Rechtsordnung bestimmt.

Durch die Menschenwürdegarantie wird klargestellt, dass der Staat um des Menschen willen existiert und nicht umgekehrt. Der Einzelne wird als individuelles Subjekt mit eigenen Rechten wahrgenommen und darf unter keinen Umständen zu einem bloßen „Rädchen im System“ verkommen.

Dies wird auch durch die Ewigkeitsgarantie noch einmal abgesichert: Nach Art. 79 III GG sind Änderungen der Verfassung, durch die die Grundsätze des Art. 1 und 20 GG berührt werden, unzulässig.

Die Menschenwürdegarantie wird auf der nächsten Stufe durch das allgemeine Freiheitsrecht des Art. 2 I GG und den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 I GG konkretisiert.

In jüngerer Zeit wird die deutsche Dogmatik zudem immer mehr durch die Entwicklung eines europäischen Grundrechtsschutzes überlagert. Dies betrifft zum einen die Europäische Menschenrechtskonvention des Europarats als auch die Grundrechtecharta der Europäischen Union, die durch den Vertrag von Lissabon rechtliche Verbindlichkeit erhalten soll.

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