Def.: Eine körperliche Misshandlung ist eine üble, unangemessene Behandlung, die zu einer nicht unerheblichen Beeinträchtigung des körperlichen Wohlempfindens oder der körperlichen Unversehrtheit führt.
Die körperliche Misshandlung kann auch durch Unterlassen begangen werden, so etwa durch Entzug von Nahrung, längeren Schlafentzug, Vorenthalten erforderlicher Medikamente oder ärztlicher Behandlung bei Verletzungen oder Krankheit.
Def.: Eine Gesundheitsbeschädigung ist jedes Hervorrufen oder Steigern eines pathologischen Zustands.
Auch die Gesundheitsschädigung kann durch Unterlassen herbeigeführt werden, etwa durch das Nichtbehandeln einer Krankheit durch den Arzt als Garanten.