Voraussetzungen der Erfolgsqualifikation 
1. Eintritt der schweren Folge 
2. Handlung 
3. Kausalität 
4. Objektive Zurechnung 
5. Unmittelbarkeitszusammenhang
a) Anknüpfung an das Grunddelikt
b) Spezifischer Gefahrenzusammenhang 
6. Fahrlässigkeit, § 18 StGB