Voraussetzungen der Erfolgsqualifikation
1. Eintritt der schweren Folge
2. Handlung
3. Kausalität
4. Objektive Zurechnung
5. Unmittelbarkeitszusammenhang
a) Anknüpfung an das Grunddelikt
b) Spezifischer Gefahrenzusammenhang
6. Fahrlässigkeit, § 18 StGB