Ein Kunde arbeitet nach einem Auslandsaufenthalt seit dem 1. Oktober als selbstständiger Architekt und hat sich ab diesem Zeitpunkt ohne die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses privat krankenversichert.
Aufgrund eines Freizeitunfalls liegt er im Krankenhaus. Außerdem hat er sich beim Sturz einen Schneidezahn ausgeschlagen, der in den nächsten Monaten durch ein Implantat ersetzt werden soll.
Jetzt möchte er von Ihnen wissen, ob er alles tarifgemäß erstattet bekommt.