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17. In welchem Fall wurde gegen den Grundsatz ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) verstoßen?
Kasseneinnahmen und Kassenausgaben wurden nur einmal im Monat gebucht.
Im Rahmen der Inventur wurde der Saldo des Bankkontos dem aktuellen Kontoauszug entnommen.
Eine falsche Buchung wurde derart berichtigt, dass zunächst eine Stornobuchung und dann eine richtige Buchung vorgenommen wurde.
Einander entsprechende Aufwendungen und Erträge wurden nicht miteinander verrechnet.
Die Ausgangsrechnungen der letzten Woche (Zielverkäufe) wurden noch nicht gebucht, sondern nur nach Kalenderdaten sortiert abgelegt.