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Eine Bestandsmehrung liegt vor, wenn die verkaufte Menge an unfertigen und fertigen Erzeugnissen größer ist als die in diesem Zeitraum erzeugte Menge.
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Eine Bestandsminderung an unfertigen und fertigen Erzeugnissen ist auf der Habenseite des GuV-Kontos auszuweisen, weil dadurch der Gewinn des Unternehmens vergrößert wird.
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Das Sammelkonto "Bestandsveränderungen" erfasst auf der Sollseite die Mehrbestände und im Haben die Minderbestände an unfertigen und fertigen Erzeugnissen.
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Eine Bestandsmehrung an unfertigen und fertigen Erzeugnissen muss bei der Erfolgsermittlung auf der Habenseite des GuV-Kontos als Ertrag ausgewiesen werden.
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Bestandsveränderungen an unfertigen und fertigen Erzeugnissen müssen in der Schlussbilanz der jeweiligen Rechnungsperiode ausgewiesen werden.
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