Maßgebend für Rechtsformwahl sind rechtliche sowie betriebswirtschaftliche Kriterien.
Rechtliche Kriterien
- Haftung
- Leitungsbefugnisse
- Unabhängigkeit
- Gründungsformalitäten
Betriebswirtschaftliche Kriterien
- Finanzierung des Kapitalbedarfs
- Offenlegungs- und Prüfungspflichten
- Gründungskosten
- Steuerliche Belastung → wesentliches Kriterium bildet die Ertragserwartung
- Einzelunternehmen/Personengesellschaft: Direkte Zurechnung der Einkünfte auf Inhaber/Gesellschafter ⇒ Verlusttransformation ist möglich
- Kapitalgesellschaft: Getrennte Ermittlung der Einkünfte „Trennungsprinzip“ ⇒ Doppelbelastung der Einkünfte/keine Verlusttransformation auf Gesellschafter