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Lektion 1: Der Diebstahl, §§ 242 ff. Learncard 3245169


Question

Welche Rechtsgüter schützt § 242?

Answer

§ 242 schützt unstreitig das Eigentum. Daneben ist nach herrschender Meinung auch der Gewahrsam geschützt. Dies hat etwa zur Folge, dass auch der Dieb selbst – der wegen der mit seiner Tat einhergehenden Bösgläubigkeit unter Berücksichtigung sachenrechtlicher Grundsätze zivilrechtlich nicht Eigentümer der gestohlenen Sache werden kann – selbst Opfer eines Diebstahls werden kann.

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