Gemäß § 90a S. 1 BGB sind Tiere gerade keine Sachen. Gemäß § 90a S. 3 BGB finden im Fall fehlender speziellerer Regelungen die Vorschriften über Sachen auf Tiere jedoch entsprechende Anwendung. Damit sind Tiere Sachen im Sinne des § 242, da es sich bei § 90a S. 3 BGB um eine gesetzlich normierte Analogie handelt, die insofern keinen Verstoß gegen das strafrechtliche Analogieverbot des Art. 103 Abs. 2 GG darstellt.