5. Stichtagsinventur: Einmal im Jahr zu einem festen Stichtag wird die Bestandsaufnahme durchgeführt. Permanente Inventur: Wenn der Anfangsbestand und die Zu- und Abgänge während eines Geschäftsjahres nach Menge, Art und Wert laufend durch geeignete Aufzeichnungen (Lagerbuchführung) erfasst und fortgeschrieben werden, kann die einmalige körperliche Bestandsaufnahme entfallen. Bei der Stichprobeninventur findet keine vollständige Bestandsaufnahme statt. Die Bestände werden stichprobenartig mit Hilfe mathematisch-statistischer Verfahren hochgerechnet.