Die Geschäftsfähigkeit baut auf die Rechtsfähigkeit auf: "geschäftsunfähig" ist man bis 7 Jahre, "beschränkt geschäftsfähig" bis 18 Jahre, und danach ist man "voll geschäftsfähig".
Geschäfte Geschäftsunfähiger, die ihnen nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil bringen, sind nichtig, Geschäfte beschränkt Geschäftsfähiger schwebend unwirksam, bedürfen zum Wirksamwerden der Zustimmung (Einwilligung oder Genehmigung) der gesetzlichen Vertreter. Ausnahme: Barzahlung mit Taschengeld.