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Erläutern Sie den Begriff „Entgeltersatzleistung“ im Lohnsteuerrecht?
Entgeltersatzleistungen wie z.B. das Krankengeld sind nach § 3 Nr. 1,2 EStG steuerfrei unterliegen jedoch nach § 32b Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 EStG dem Progressionsvorbehalt.