Sofern es sich nicht um eine Ehe oder eine Eingetragene Lebenspartnerschaft handelt, gibt es nur sehr wenige rechtliche Regelungen für nichteheliche Lebensgemeinschaften, auch weil sich die Lebenspartner oft gerade (noch) nicht rechtlich binden wollen. Wollen sie gleichwohl Rechte und Pflichten füreinander begründen, empfiehlt sich der Abschluss entsprechender Verträge.
>> GK-FamR 14.1