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Nichtigkeitsgründe/-folgen Learncard 527557581


Question

Liegt ein Verbotsgesetz i.S.d. § 134 BGB vor, wenn sich das Verbot nur gegen eine Partei richtet? 

Answer

Richtet sich das Verbot nur gegen eine Partei, soll das Rechtsgeschäft grundsätzlich wirksam sein. Andernfalls würde die nicht von dem Verbot betroffene Partei durch den Entzug vertraglicher Ansprüche bestraft.

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