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Nichtigkeitsgründe/-folgen Learncard 527557586


Question

Wann kann eine Umdeutung nach § 140 BGB nicht vorgenommen werden?

Answer

Eine Umdeutung kommt nicht in Betracht, wenn

  • mit dem Ersatzgeschäft der durch das nichtige Geschäft angestrebte Erfolg nicht mehr erreicht werden kann,
  • durch die Umdeutung andersartige oder weiterreichende Folgen erreicht würden, als es die Beteiligten beabsichtigt hatten,
  • das Ersatzgeschäft selbst an einem Nichtigkeitsgrund leidet,
  • die Vertragsparteien bereits eine Ersatzregelung getroffen haben oder eine Regelung durch Auslegung oder ergänzende Auslegung getroffen werden kann.
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