3. Die meisten deutschen Steuergesetze knüpfen an das Staatsgebiet an. So sind Personen mit beliebiger Staatsangehörigkeit, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, mit ihrem Welteinkommen in Deutschland steuerpflichtig, andere Personen dagegen nur mit bestimmten inländischen Einkünften, § 1 Abs. 1 und 4, § 49 EStG, §§ 8, 9 AO.