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Zuständigkeit / Örtliche Zuständigkeit / Frage 5
Welches Finanzamt ist für die Festsetzung der Einkommensteuer natürlicher Personen zuständig?
Das Wohnsitzfinanzamt – §§ 17, 19 Abs. 1 S. 1 AO i.V.m. §§ 8, 9 AO.