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Zuständigkeit / Örtliche Zuständigkeit / Frage 6
Welches Finanzamt ist zuständig bei einkommensteuerpflichtigen Arbeitnehmern, die im Ausland beschäftigt werden?
Das Finanzamt, in dessen Bezirk sich die lohnauszahlende Kasse befindet – §§ 17, 19 Abs. 1 S. 3 AO.