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Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestim Learncard 2910933


Question

76. § 7 BUrlG bestimmt, dass der Urlaub zusammenhängend gewährt werden muss.


Gehen Sie auf Ausnahmen von dieser Regelung ein!


Answer

Urlaub zusammenhängend und Ausnahmen


Eine Teilung des Urlaubs ist nur bei dringenden betieblichen Erfordernissen möglich.


Dann sollten aber wenigstens 12 Werktage - nicht: Arbeitstage - am Stück gewährt werden, das entspricht 2 Wochen, bei einer 5-Tage-Woche.


Im Tarifvertrag kann nach § 13 (1) S. 3 BUrlG eine abweichende Regelung vereinbart sein, in diesem Fall kann der Urlaub dann auch kürzer als 2 Wochen am Stück sein.


Auch wenn der Mitarbeiter selber dies ausdrücklich wünscht, kann der Arbeitgeber von dieser Regelung 2 Wochen am Stück abweichen.


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