Kündigungsfristen, Besondere Personengruppen
Lt. § 169 SGB IX kann Schwerbehinderten nur mit einer Mindestkündigungsfrist von 4 Wochen gekündigt werden
Ausnahme
In den ersten 6 Monaten des Arbeitsverhältnisses § 173 SGB IX
Nach § 20 Berufsbildungs-Gesetz/BBiG können Auszubildende während der Probezeit, die ein bis vier Monate betragen darf, ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden § 22 (1) BBiG
Nach der Probezeit gilt § 22 (2) BBiG