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Personalmanagement Learncard 2911340


Question

23. Beschreiben Sie die Aufgaben der Institutionen - Wirtschaftsausschuss und Einigungsstelle!


Answer

Wirtschaftsausschuss und Einigungsstelle / Aufgaben


Wirtschaftsausschuss:


Muss in Betrieben mit mehr als 100 Arbeitnehmern gebildet werden §§ 106 ff BetrVG


Der Wirtschaftsausschuss hat die Aufgabe, wirtschaftliche Angelegenheiten mit dem Unternehmen zu beraten und den Betriebsrat zu unterrichten


Einigungsstelle:


Im § 76 BetrVG ist der Fall bedacht, dass Arbeitgeber und Betriebsrat unüberbrückbare Meinungsverschiedenheiten haben


Es muss eine Einigungsstelle eingerichtet werden, die vom Arbeitgeber und Betriebsrat zu gleichen Teilen zu besetzen ist


Hinzu kommt der Vorsitzende, der unparteiisch sein soll und auf den sich beide Seiten einigen müssen


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