Die deutsche Arbeitsrechtsordnung besteht aus einer Vielzahl von Rechtsquellen. Diese sind entsprechend dem Rangordnungsprinzip gültig. Demnach gehen stärkere (ranghöhere) Regelungen, wie beispielsweise internationale Konventionen, den schwächeren (rangniedrigeren) Regelungen, wie beispielsweise Einzelarbeitsverträgen, vor.