Aus Sicht der neuen Institutionsökonomik kann man diese Maßnahme sowohl mit der Principal-Agent- als auch mit der Property-Rights-Theorie begründen.
Aus Principal-Agent-Sicht handelt es sich hierbei um eine Maßnahme zur Reduzierung der adversen Selektion mittels Interessenangleichung. Die Regel, die eigenen Aktien nach dem Börsengang mindestens 6 Monate halten zu müssen, sollte gewährleisten, dass Manager eine realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten im Vorfeld geben und sich nach dem IPO auch möglichst so verhalten, dass diese auch eintreten, da sie die sonst eintretenden finanziellen Schäden mittragen hätten müssen. Zusätzlich führte diese Maßnahme auch dazu, dass die nachvertraglichen Informationsasymmetrien (Moral Hazard) reduziert wurden. Maßnahmen des Signalling und Screening sind aufgrund der Neuartigkeit und der Immaterialität der Leistungen weniger verlässlich.
Aus Property-Rights-theoretischer Sicht bedeutet diese Regel eine konzentriertere Zuordnung von Property Rights auf die Altaktionäre und damit geringere externe Effekte und Wohlfahrtsverluste.