Beurteilung der Forderung zur Aufhebung des Patents:
Die Aufhebung des Patents bedeutet den Wegfall der Möglichkeit das Medikament zu Monopolbedingungen zu produzieren bzw. auszulizensieren. Dies bedeutet eine Verdünnung des Gewinnaneignungsrechts für das Pharmaunternehmen und damit eine Verdünnung der Property-Rights-Zuordnung. Das führt nach der PRT zu mehr externen Effekten und damit höheren Wohlfahrtsverlusten, z.B. dadurch dass das Unternehmen keine Motivation hat, hohe Kosten für die Forschung zu investieren und damit keine wirksamen Medikamente in Zukunft entstehen.
Dieses Argument trägt insbesondere dann, wenn der Zugang zur Medikamentenforschung von Gewinnmotiven dominiert ist und die Voraussetzung für Medikamentenforschung hohe Investitionen in Sach- und Humankapital bedeutet.
Kurzfristig kann durch die Aufhebung des Patents jedoch auch eine Wohlfahrtssteigerung durch billigere Medikamente entstehen, da es als Folge einer Freigabe zu einem positiven externen Effekt kommen kann, da der soziale Nutzen den privaten Nutzen übersteigt. Das Unternehmen müsste den größten Teil der Kosten der Entwicklung tragen, während andere Unternehmen und auch die Patienten davon profitieren könnten.