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Allgemeine Vorschriften zur Preisangabe
Beim Anbieten von Waren an Letztverbraucher müssen Sie die Vorschriften zur Preisangabe beachten.
Welche Aussagen über rechtliche Vorschriften zur Preisangabe sind richtig?
(Es treffen 2 Antworten zu.)
Bei der Preisangabe muss man die Endpreise ausweisen (einschließlich Mehrwertsteuer).
Bei der Preisangabe muss man auch zugehörige Verkaufseinheiten ausweisen (Stück, Gewicht).
Bei Waren in Auslagen oder in der Verkaufsvorbereitung ist die Preisauszeichnung entbehrlich.
Bei Aushang eines Preisverzeichnisses im Laden kann man auf Preisangaben an ausgestellten Waren verzichten.