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Prüfungsschemata Learncard 2078574658


Question

Was sind die Voraussetzungen der Rügeobliegenheit des § 377 HGB?

Answer
  1. Beiderseitiger Handelskauf (wegen der Formulierung „für beide Teile“)
  2. Ablieferung   
    Sache gelangt in Erfüllung des Vertrages so in den Machtbereich des Käufers, dass dieser die tatsächliche Möglichkeit zu ihrer Untersuchung hat. (Ablieferung ist nicht gleich Übergabe!) Eventuelle Nachlieferung ist selbstständige Lieferung.
  3. Nicht ordnungsgemäße Lieferung   
    § 377 legt keinen eigenständigen Mangelbegriff fest. Es gelten §§ 434, 435 BGB.
  4. Redlichkeit des Verkäufers  
    (-) wenn dieser gem. § 377 V HGB den Mangel arglistig verschwiegen hat. Gleichzustellen ist der Fall des arglistigen Vortäuschens nicht gegebener Beschaffenheitsmerkmale.
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