SUPPORT-HOTLINE: +49-611-447-544-22

Publizität des Handelsregisters Learncard 532317332


Question

In welchen Fallgruppen ist § 15 III HGB anwendbar?

Answer
  1. Reine Bekanntmachungsfehler
    Anwendbar ist § 15 III HGB auf eine richtig einge­tragene, aber falsch bekannt gemachte Tatsache, gleichgültig, ob der Kundgabefeh­ler dem Registerge­richt oder dem Publikationsorgan unterläuft.
  2. Eintragungs- und Bekanntmachungsfehler
    Erst recht anwendbar ist § 15 III HGB nach ganz h.M., wenn die Tatsache nicht nur falsch bekannt gemacht, sondern auch falsch eingetragen war, denn dann ist der durch sie erzeugte Rechtsschein noch stärker.
  3. Nicht: Reine Eintragungsfehler
    Für isolierte Eintra­gungsfehler wird nach nur all­gemeinen Rechtsscheins­grundsätzen gehaftet: Wer eine un­richtige Eintragung zum Handelsregister abgibt oder schuldhaft nicht besei­tigt, muss sich gutgläubigen Dritten gegenüber so behandeln lassen, als sei die Eintragung rich­tig.
This learn card is part of a learn card package and can be ordered in our shop together with the reward-winning Brainyoo app for iOS, Android and Blackberry.