Umweltrecht, wer erlässt die Rechtsbestimmungen?
Nach dem Prinzip der konkurrierenden Gesetzgebung teilen sich Bund und Länder die Aufgabe der Gesetzgebung
Wenn allerdings ein Bedürfnis nach einer bundeseinheitlichen Regelung besteht, weil eine Angelegenheit durch die einzelnen Länder nicht wirksam geregelt werden kann, dann übernimmt der Bund die Aufgabe, wie z. B. beim Bundesimmissionsschutz-Gesetz = Subsidiaritätsprinzip