Zum Völkergewohnheitsrecht gehören vor allem die Grundregeln des Zusammenlebens, die man auch aus dem zwischenmenschlichen Bereich kennt (man greift niemanden ohne Grund an, man schlägt niemanden ohne Grund). Völkergewohnheitsrecht ist quasi die internationale Umsetzung des Sprichworts „Was du nicht willst, das man dir tu, das füg auch keinem anderen zu!“