WILLKOMMEN
MEIN ACCOUNT
ZUR KASSE
SUPPORT-HOTLINE: +49-611-447-544-22
Wie und wo ist das Abgrenzungsproblem § 249 / § 255 StGB im Gutachten zu behandeln?
Raub ist nach h.M. der spezielle Tatbestand. Deshalb sollte im Regelfall mit dieser Norm das Gutachten begonnen werden.
Innerhalb des Raubes ist das Problem bei der „Wegnahme“, also der Tathandlung, anzusprechen.