Sicherungsübereignung und Pfand / Unterschied
Pfand
§ 1205 BGB erfordert die Übergabe des Pfandes - Faustpfand
Sicherungsübereignung
Der Schuldner bleibt Besitzer, nur das Eigentum wird übertragen § 930 BGB
Dies ist in vielen Fällen praktikabler, weil so die Sache weiter durch den Schuldner genutzt werden kann