Gewährleistung
Gewährleistung bedeutet, dass der Verkäufer für den Zustand der Ware bei Übergabe zwei Jahre lang haftet
Das heißt:
War die Kaffeemaschine schon beim Verkauf defekt, muss der Verkäufer heute zwei Jahre lang dafür geradestehen
Tritt der Mangel aber in den ersten sechs Monaten auf, so wird vermutet, dass er von Anfang an da war § 476 BGB
Dann muss der Verkäufer beweisen, dass es nicht so war
Wenn die Kaffeemaschine jedoch z. B. im siebten Monat kaputtgeht, nachdem sie vorher einwandfrei funktioniert hat, trifft den Käufer die Beweislast