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Ihr Kunde möchte eine vermietete Immobilie erwerben. Sie sprechen hier über Grundstücksbestandteile.
Welche der folgenden Sachen gehören zum Eigentum des Vermieters? (mehrere Antworten richtig)
Eine vom Mieter angebaute Pergola.
Zimmerpflanzen des Mieters, die den Sommer über im Garten stehen.
Im Vorgarten vom Mieter eingepflanzte Sträucher.
Ein vom Mieter errichteter Zaun.
Ein mit Zustimmung des Vermieters errichtete Fertigteilgarage.