Gewährleistung
Erwirbt der Käufer eine mangelhafte Ware, so hat er gegen den Verkäufer Gewährleistungsansprüche
Sie sind gesetzlich vorgeschrieben
Der Einzelhändler überprüft, ob der Kunde den dazugehörigen Kaufbeleg vorlegen kann und ob er die Ware tatsächlich in diesem Betrieb erworben hat
Außerdem ist zu klären, von wem der Mangel verursacht wurde
Infrage kämen hierfür der Hersteller, der Einzelhändler, der Kunde selbst oder auch Dritte, z. B. Spedition