Nicht Abdingbarkeit im Sachenrecht
Man kann sich im Sachenrecht nicht durch eine individuelle vertragliche Vereinbarung von den Vorschriften des BGB lösen
Sachenrechtliche Vorschriften sind bindend
Im Schuldrecht ist es statt dessen ohne weiteres möglich, individuelle Vereinbarungen zu treffen, z. B. für Leistungsort, Leistungszeit usw.