Mahnbescheid, Reaktionsmöglichkeiten
Zahlung -> Beendigung des Mahnverfahrens
Schriftlicher Widerspruch - innerhalb von zwei Wochen
Information des Gläubigers durch das Amtsgericht über den Widerspruch
Beantragung einer mündlichen Verhandlung, durch beide Parteien möglich
Gerichtsverhandlung
Keine Reaktion
Beantragung des Erlasses eines Vollstreckungsbescheides durch den Gläubiger, innerhalb von sechs Monaten
Zustellung des Vollstreckungsbescheides durch das Gericht
Zwangsvollstreckung nach dem Ende der Einspruchsfrist