Kündigung
Verhalten des Arbeitnehmers
Der AN muss innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung Kündigungsschutz-Klage beim Arbeitsgericht einreichen
Außerdem muss er seine Arbeitskraft anbieten
Vorher kann er nach § 3 KSchG den Betriebsrat um Vermittlung ersuchen
Hierzu muss er binnen einer Woche Einspruch beim Betriebsrat einlegen