Aussperrung
Wann rechtmäßig?
Nach der Rechtsauffassung des BAG ist eine Aussperrung dann rechtmäßig, wenn
1. ein Streik vorliegt
2. sie durch einen Arbeitgeberverband organisiert ist, und
3. sich die Maßnahmen am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientiert
Außerdem ist es verboten, nur Gewerkschaftsmitglieder auszusperren
Wie bei einem Streik ruhen auch bei der Aussperrung die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag