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Rechtsbewusstes Handeln Learncard 369261716


Question

Beschreiben Sie den arbeitsgerichtlichen Instanzenweg!

Answer

Arbeitsgerichtlicher Instanzenweg


1. Instanz: Arbeitsgericht
2. Instanz: Landesarbeitsgericht
3. Instanz: Bundesarbeitsgericht


Das Landesarbeitsgericht kann im Berufungsverfahren angerufen werden, die Voraussetzung hierfür ist im § 64 (2) ArbGG geregelt


Nach dieser Vorschrift muss die Berufung vom Arbeitsgericht zugelassen werden und der Beschwerdewert über einem bestimmten Schwellenwert liegen


Bei der Berufung kann der gesamte Sachverhalt neu aufgerollt werden, z.B. durch neue Beweisaufnahme


Das Bundesarbeitsgericht wird nur im Revisionsverfahren gem. § 72 ArbGG eingeschaltet


Bei der Revision wird das Urteil überprüft, das Verfahren aber nicht mehr neu aufgerollt

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