Wettbewerbsverbot
Es verbietet dem Arbeitnehmer, zu seinem Arbeitgeber in Wettbewerb zu treten
Rechtsgrundlage: § 60 HGB der auf alle AN bezogen wird
Während das Wettbewerbsverbot während des Arbeitsvertrages im Grunde selbstverständlich ist, kann es auch ein so genanntes nachvertragliches Wettbewerbsverbot geben
Dies gilt aber innerhalb sehr enger Grenzen - max.2 Jahre - und gegen eine Abfindung