Abgrenzung
Kollektives Arbeitsrecht bezieht sich auf das gemeinsame Vorgehen der Arbeitnehmer, z. B. Streikrecht, Tarifvertragsrecht
Individuelles Arbeitsrecht bezieht sich auf die Rechtsstellung des einzelnen Arbeitnehmers
Das kollektive Arbeitsrecht beeinflusst aber durchaus auch die individuelle Situation des einzelnen Arbeitnehmers, z. B. darf wegen des Güsntigkeitsprinzips vom Tarifvertrag - kollektives Recht - nur zu seinen Gunsten abgewichen werden