Unterscheidung
Gsetzliches Schuldverhältnis
Hier muss jemand haften, ohne das er mit dem Geschädigen einen Vertrag abgeschlossen hat, zum Beispiel, wenn er fahrlässig oder vorsätzlich das Eigentum des anderen beschädigt hat
Schädiger und Geschädigter kannten sich in der Regel vorher nicht
Vertragliches Schuldverhältnis
Hier ist der Vertrag Grundlage für die Haftung. Jemand erfüllt seine Verpflichtungen laut Vertrag nicht
Schädiger und Geschädigter kennen sich