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Rechtsbewusstes Handeln Learncard 369354428


Question

Wie ist die örtliche Zuständigkeit der Arbeitsgerichte geregelt?

Answer

Arbeitsgericht


Örtliche Zuständigkeit


Für das Urteilsverfahren ergibt sich die örtliche Zuständigkeit der Arbeitsgerichte aufgrund von § 46 (2) S. 1 ArbGG aus der ZPO, der Zivilprozessordnung


In der ZPO ( § 29 (1) richtet sich die Zuständigkeit bei Verträgen, zu denen der Arbeitsvertrag gehört - nach dem Erfüllungsort - dies ist i.d.R. der Firmensitz, zuständig ist also das Arbeitsgericht am Firmensitz


Wenn die Firma mehrere Filialen hat, wäre das Arbeitsgericht der Filiale zuständig, in der der Arbeitnehmer arbeitet und damit seinen Arbeitsvertrag erfüllt


Für das Beschlussverfahren bestimmt § 82 ArbGG die Zuständigkeit des Arbeitsgerichts, in dessen Bezirk der Betrieb liegt

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