Bedeutung
Familienversicherung bedeutet, dass Ehegatten und Kinder kostenlos mit versichert sind
Voraussetzung ist, dass der betreffende Mensch kein Einkommen oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze hat
Voraussetzung für Kinder ist, dass die Altersgrenze nicht überschritten wird
Diese beträgt im Regelfall 18 Jahre
Bei Arbeitslosigkeit des Kindes 23 Jahre
Bei Ausbildung 25 Jahre zuzüglich Dauer des Wehrdienstes oder des Ersatzdienstes
Für erheblich behinderte Kinder entfällt die Altersgrenze
Kinder sind aber dann nicht familienversichert, wenn ein Elternteil nicht gesetzlich versichert ist und oberhalb der Beitragsbemessungs-grenzen verdient