Genehmigungsverfahren nach § 10 BImSchG
1. Schritt: Schriftlicher Antrag mit allen Unterlagen an die zuständige Behörde
2. Schritt: Öffentliche Bekantmachung des Vorhabens durch die Behörde
3. Schritt: Öffentliches Auslegen der Unterlagen
4. Schritt: Möglichkeit Dritter, Einspruch zu erheben
5. Schritt: Einholung der Stellungnahme bestimmter Behörden, deren Aufgabenbereich berührt wird
6. Schritt: Schriftliche Abfassung und Begründung des Genehmigungsbescheides an den Antragsteller und die Einwender